Dieser Lehrgang ist von der DGSV – Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung anerkannt
Zuerst ein kleiner Auszug aus der Hygieneverordnung Hessen zum besseren Verständnis über die Notwendigkeit dieser Kurse:
Hygieneverordnung – Bundesland Hessen
Gemäß Infektionsverordnung vom 18. März 2003 Änderung der Infektionshygieneverordnung vom 22. Oktober 2008 und 13. November 2008 Mit dem Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen:
§1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekreten und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung
- der Haarpflege
- der Fußpflege
- des Tätowierens
- des Ohrlochstechens und
- die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing)
§1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik verpflichtet.
§ 2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung mit dem Unterrichtsfach „Hygiene“ erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.
Stundenumfang, Unterrichtsinhalte und Erfolgskontrolle sind in diesem Erlass geregelt.
Personen, die den Berufsgruppen gem. §1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit, mit Instrumentenaufbereitung den Spezialkurs mit 40 Stunden, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen.
Podologen und Fußpflegepersonal werden durch die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage der Infektionshygieneverordnungen der Länder überwacht. Hierbei werden bzgl. der Instrumentenaufbereitung die nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten geltenden Regelungen herangezogen. Der vorliegende Lehrgang vermittelt die zur Instrumentenaufbereitung nötige Sachkunde und berücksichtigt die spezielle Arbeitssituation bei Podologen und med. Fußpflegern.
Der Grundkurs „Sachkunde Hygiene – Aufbereitung von Medizinprodukten“ vermittelt in 8 Std. für eine Kursgebühr von € 180,- wichtige Kenntnisse für Kosmetiker/innen und kosmetische Fußpfleger/innen, also Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren).
Sachkenntnis gemäß §4 MPBetreibV:
Nach Abschluss des Kurses folgt eine schriftliche Sachkenntnisprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung und Nachweis von einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Arbeitsbereich Kosmetik/kosmetische Fußpflege ein Abschlusszertifikat.
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und Teilnehmer, die eine mindestens 6-monatige praktische Tätigkeit nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Kosten:
€ 180,00 inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr
Dauer:
1 Tag | 8 Stunden von 09.00 bis 17.00 Uhr
Abschluss:
Mehrsprachiges-Abschluss-Zertifikat: Sachkundenachweis in der Infektionshygiene – Grundkurs über 8 Stunden -
Termine:
28.02.2012 | 07.10.2012
Der Spezialkurs „Sachkunde Hygiene – Aufbereitung von Medizinprodukten“ vermittelt in 30 Std. (3 Tage) für eine Kursgebühr von € 450,- wichtige Kenntnisse für Podologen und Fußpfleger/innen, also Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren). Für diese Personen ist neben der Erlangung der Grundkenntnisse das intensive Erlernen von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen in Theorie und Praxis erforderlich, um sie bei der Aufbereitung von Instrumenten auch anwenden zu können.
Sachkenntnis gemäß §4 MPBetreibV:
Nach Abschluss des Kurses folgt eine schriftliche Sachkenntnisprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung und Nachweis von einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Arbeitsbereich Podologie/ Fußpflege ein Abschlusszertifikat.
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und Teilnehmer, die eine mindestens 6-monatige praktische Tätigkeit nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Kosten:
€ 450,00 inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr
Dauer:
30 Stunden, Freitag bis Sonntag 9.00 – 18.00 Uhr
Abschluss:
Mehrsprachiges-Abschluss-Zertifikat: Sachkundenachweis in der Infektionshygiene – Spezialkurs über 30 Stunden – Aufbereitung von Medizinprodukten
Termine:
13.01.2012 | 17.02.2012 | 22.06.2012
Der Sachkundenachweis gemäß der Infektionshygieneverordnung zur Aufbereitung von Medizinprodukten ist für das Bundesland Hessen gültig. Podologinnen und Podologen, med. Fußpflegerinnen und med. Fußpfleger, Fußpflegerinnen und Fußpfleger sowie Kosmetikerinnen und Kosmetiker aus Gießen und den Regionen Mittelhessen, Nordhessen, Südhessen und dem Rhein Main Gebiet sowie aus den Regionen Rüdesheim, Eltville, Wiesbaden, Bad Homburg, Frankfurt, Rüsselsheim, Groß-Gerau, Darmstadt, Dieburg, Erbach, Weiterstadt, Viernheim, Bensheim, Babenhausen, Dietzenbach, Hanau, Offenbach, Geldhauses, Bad Soden, Schlüchtern und der Wetterau mit den Gemeinden Büdingen, Friedberg, Ober-Mörlen, Bad Nauheim, Butzbach und Usingen, Marburg, Biedenkopf, Grünberg, Laubach, Lich, Wetzlar, Herborn und Limburg oder Alsfeld, Bad Hersfeld, Fulda, Kürzel, Hünfeld, Bad Hersfeld, Kirchheim, Homberg, Melsungen, Eschwege, Kaufungen, Vellmar, Hofgeismar, Fritzlar, Korbach oder Kassel können in der Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer am Sachkundenachweis in der Infektionshygiene teilnehmen.
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