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Förderung für die Ausbildung

Kosmetik und Make-Up Schule Schäfer
Kosmetikschule SchäferAusbildungFörderung für die Ausbildung

Förderungen für Ausbildungen an der Kosmetikschule

Bildung ist mehr als Schule! Eine gute und qualifizierte Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg und heute wichtiger denn je. Das gilt für den Einzelnen ebenso wie für die Gesellschaft allgemein.

Ihnen stehen als Schülerin oder Schüler der Kosmetikschule Schäfer verschiedene Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung zur Verfügung.

BAföG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für Jugendliche und Erwachsene mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine wichtige Grundlage geschaffen, bestimmte Ausbildungen zu fördern.

Die Ausbildung zum/zur Kosmetiker/in – staatlich geprüft – an der Kosmetikschule Schäfer ist vom BÄföG-Amt anerkannt und erfüllt die Anforderungen des Ministeriums. Voraussetzungen der BAföG Förderung sind oft individuell und abhängig von der persönlichen und familiären Situation. Der Förderantrag wird in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt. Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.wofam.de/ratgeber/bafoeg

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung und von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht. Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern angeboten, der Ihnen als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht.

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per Internet unter http://www.bildungskredit.de/ . Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der die Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abzuschließen. Ein Vertragsangebot der KfW ist dem Bewilligungsbescheid bereits beigefügt. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: Das Bildungsprogramm der Bundesregierung.

Klarna & PayPal

Wir kennen es längst vom Online Shopping – Ratenzahlung bequem per Klarna oder PayPay. Ab 2022 bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Ausbildung über die Finanzdienstleister zu finanzieren.

Dabei stehen Ihnen wahlweise Klarna oder PayPay zur Verfügung. Bei beiden Anbietern können Sie die Kosten Ihrer Wunschausbildung bequem auf 48 Monate verteilen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Bildungsgutschein

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für modernere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt völlige neue Möglichkeiten der geförderten beruflichen Aus- und Weiterbildung geschaffen.

Mit der Bildungsgutschein-Einführung können bei beruflicher Wiedereingliederung, Langzeitarbeitslosigkeit oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, ausgesuchte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung seitens des Bildungsträgers (also der Kosmetikschule Schäfer), ist die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZWV).

Seit 2009 erfüllen wir die Auflagen der Agentur für Arbeit für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und sind als zertifizierter Bildungsträger nach AZWV berechtigt, Bildungsgutscheine für ausgesuchte Ausbildungen entgegen zu nehmen.

Ausbildungen, die der Förderung nach AZWV unterliegen, sind die Ausbildung zur/zum Kosmetiker/in- staatlich anerkannt, die Ausbildung zum/zur Fachkosmetiker/in, die Ausbildung in der med. Fachfußpflege und die Ausbildung zum/zur Permanent Make-up Artist. Weitere Informationen zu Ihren persönlichen Fördervoraussetzungen erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Einzelfallgenehmigung

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Förderung mit “Erhebungsbogen für Maßnahmen im Einzelfall betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten gemäß §48 SGB III mit Einwilligung der Agentur für Arbeit”

Qualifizierungsscheck & Bildungsscheck

Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt oder älter als 45 Jahre sind. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen die eine Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und  verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: Qualifizierungsscheck.de

Bildungsprämie & Weiterbildungssparen

Die Bildungsprämie ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt Maßnahme, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Mit dem Prämiengutschein unterstützt werden erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis € 25.600 (bei Verheirateten € 51.200). Über Ihre Möglichkeiten individuellen Möglichkeiten werden Sie in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.

Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie, die im Zusammenhang mit dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) steht. Durch dessen Änderung ist seit Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren – auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Weiterbildungssparen können alle erwerbstätigen Personen unabhängig von aktuellen Einkommen profitieren, die zuvor ein Informationsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: http://www.bildungspraemie.info/

Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene, führt die SBB bundesweit für alle Berufsgruppen durch. Weitere Informationen über Voraussetzungen und Inanspruchnahme der Begabtenförderung erhalten Sie hier: http://www.sbb-stipendien.de/sbb.html

Kindergeld

Durch den staatlich anerkannten Lehrplan besteht während der einjährigen Ausbildung zum/zur Kosmetiker/in – staatlich geprüft weiterhin der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds.

Steuerersparnisse bei Aus- und Weiterbildungen

Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Weiterbildungen, die der „Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten“ sowie der „Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse“ dienen, müssen in der Regel von den Finanzämtern anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichen Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.

Bei der beruflichen Erstausbildung können Eltern und Erziehungsberechtigte nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG die Kosten der Ausbildung für ihre Kinder teilweise als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Weiter Informationen erhalten Sie unter: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/fiskus-finanziert-fortbildungen.html