
Kosmetiker/innen dürfen wieder arbeiten!
04.05. // Kosmetik, Fußpflege, Permanent Make-up + Co.
Wie wir einer aktuellen Pressemeldung der Hessischen Staatskanzlei entnehmen, dürfen folgende Berufsgruppen ab dem 04.05. unter Einhaltung aller notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen wieder arbeiten:

- Kosmetik
- Fußpflege
- Micropigmentierung
- Naildesign
- Massage
Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben.

Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
Mundschutz + Hygieneartikel
Wir haben uns auf die Wiedereröffnung vorbereitet und können Sie ab nächster Woche mit folgenden Hygieneartikeln versorgen:
- Mund-Nasenschutz – 3-lagig, Einmalartikel
- Nitil-Handschuhe, Einmalartikel
- Flächendesinfektion
- Hautdesinfektion

Bevorzugt werden unsere aktuellen und unseren ehemaligen Schülern beliefert. Preise und mögliche Bestellmengen folgen!
PR-Mitteilung der Hessischen Staatskanzlei

Weitere Informationen der Hessischen Staatskanzlei finden Sie hier:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-oeffnung-von-friseuren-spielplaetzen-und-kultureinrichtungen