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NiSV Fachkundenachweis – die Kosmetikschule Schäfer informiert!

Kosmetik und Make-Up Schule Schäfer

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Kosmetikschule SchäferNewsNiSV Fachkundenachweis – die Kosmetikschule Schäfer informiert!
März 10 , 2019 /

NiSV Fachkundenachweis – die Kosmetikschule Schäfer informiert!

NiSV – Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Mit der NiSV, die nach heutigem Stand zum 31.12.2020 in Kraft tritt, regelt der Gesetzgeber die Anwendung der „apparaturen Kosmetik“, die unter anderem Kosmetiker/Innen in ihrem täglichen Arbeitsleben einsetzen. Die NiSV dient dabei dem Schutz der Verbraucher/Innen und Anwender/Innen vor schädlichen Wirkungen der Strahlung bei unsachgemäßer Anwendung.

Das Kürzel NiSV steht für „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“. Anwender und Anwenderinnen von bestimmten Geräten, die in der Kosmetik eingesetzt werden, müssen in Zukunft eine oder mehrere Fachkundeprüfung(en) nachweisen, um weiterhin mit der betroffenen apparaturen Technik zu arbeiten.

In unserem Ausbildungsbereich „Hygiene/NiSV“ informieren wir Sie über die Anforderungen und die Auswirkungen der NiSV.