Sachkundenachweis gem. der Infektionshygieneverordnung – Aufbereitung von Medizinprodukten
Der Hygiene im Kosmetikinstitut, in der Fußpflege-Praxis, dem Nagel-Studio, im Friseursalon, der Arztpraxis oder im Tattoo-Studio kommen immer mehr Bedeutung zu.
Geregelt werden die Anforderungen durch die Hygieneverordnung der einzelnen Bundesländer, die einen Sachkundenachweis gem. der Infektionshygiene-Verordnung zur Aufbereitung on Medizinprodukten fordern.
Je nach Tätigkeitsfeld müssen Kosmetiker/innen, Fußpfleger/innen, Podologen und Podologinnen, Friseure und Friseureinnen, Naildesigner/innen, Tätowierer/innen und Arzthelfer/innen den Nachweis in der Infektionshygiene über 8 Stunden bzw. 30/40 stunden erbringen.
Die Kosmetikschule Schäfer bietet Ihnen sowohl der Grundkurs über 8 Stunden „Sachkundenachweis in der Infektionshygiene“ sowie den Spezialkurs „ „Sachkundenachweis – Aufbereitung von Medizinprodukten“ über 30 Stunden an.