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Hygiene & NiSV

Kosmetik und Make-Up Schule Schäfer

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Hygiene

Sachkundenachweis gem. der Infektionshygieneverordnung – Aufbereitung von Medizinprodukten

Der Hygiene im Kosmetikinstitut, in der Fußpflege-Praxis, dem Nagel-Studio, im Friseursalon, der Arztpraxis oder im Tattoo-Studio kommen immer mehr Bedeutung zu.

Geregelt werden die Anforderungen durch die Hygieneverordnung der einzelnen Bundesländer, die einen Sachkundenachweis gem. der Infektionshygiene-Verordnung zur Aufbereitung on Medizinprodukten fordern.

Je nach Tätigkeitsfeld müssen Kosmetiker/innen, Fußpfleger/innen, Podologen und Podologinnen, Friseure und Friseureinnen, Naildesigner/innen, Tätowierer/innen und Arzthelfer/innen den Nachweis in der Infektionshygiene über 8 Stunden bzw. 30/40 stunden erbringen.

Die Kosmetikschule Schäfer bietet Ihnen sowohl der Grundkurs über 8 Stunden „Sachkundenachweis in der Infektionshygiene“ sowie den Spezialkurs „ „Sachkundenachweis – Aufbereitung von Medizinprodukten“ über 30 Stunden an.

NiSV – Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Die „apparative Kosmetik“ hat seit Jahren Einzug in die leistungsfähigen Kosmetikinstitute gehalten. Dabei kommen zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Behandlungen zum Einsatz.

Darunter fallen beispielsweise Behandlungen und Anwendungen mit Lasern, intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen. Darüber hinaus sind auch Ultraschallbehandlungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in vielen Kosmetikstudios im Gebrauch.

Bislang durften die benannten Geräte von jeder Person ohne besondere Qualifikation angeboten werden, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können.

Ziel der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) ist nun, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen.