Sachkundenachweis gem. der Hessischen Infektionshygieneverordnung
Aufbereitung von Medizinprodukten – Sachkundenachweis Hygiene 2 über 40 Stunden
Der Sachkundenachweis Hygiene 2 über 40 Stunden ist für Personen bestimmt, die Tätigkeiten ausüben, „bei denen die Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorgesehen ist.“ Da die Gefahr der Verbreitung von Infektionen in vielen Tätigkeitsfeldern gestiegen ist, sind ausreichende Grundkenntnisse in Hygiene erforderlich, um die Infektionsübertragung zu verhindern. Hierzu zählt das Wissen über die Übertragung von Infektionen, die Art der Übertragungsmöglichkeiten, die Überlebensfähigkeit verschiedener Erreger, die präventiven Maßnahmen wie die Händehygiene, die Flächendesinfektion oder die Aufbereitung und Verwendung von Instrumenten.
Die vermittelten Inhalte entsprechen dem vorgegebenen Mustercurriculum des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration – Stand 01. Januar 2019.
Mustercurriculum nach der Hessischen Infektionshygieneverordnung
Das Mustercurriculum nach der Hessischen Infektionshygieneverordnung sieht für die „Sachkunde 2 – Spezialkurs über 40 Stunden“ folgende Inhalte und Stundenverteilung vor – Stand 01. Januar 2019:
- Grundlagenwissen Hygiene und Mikrobiologie // Dauer: 10,0 h
Grundlagen und Definition hygienischer Aufgabenstellungen
Zielsetzung von Hygiene
Grundlagen der Mikrobiologie
Grundlagen der über Blut übertragbaren Infektionen
Art der Übertragungsmöglichkeiten
Überlebensfähigkeit verschiedener Krankheitserreger
Hautaufbau und Allergien - Wichtige Grundlagen und Normen // Dauer: 2,0 h
Infektionsschutzgesetz
Hessische Infektionshygieneverordnung
Hygieneempfehlungen zur Aufbereitung
Tätowiermittel-Verordnung - Grundlagenwissen Hygienemanagement // Dauer: 12,0 h
Empfehlungen zu den Anforderungen an die Hygiene z.B. AWMF Leitlinie Tätowierer und Piercer
Hygieneplan – Erstellung von einrichtungsbezogenen Hygieneplänen
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Anforderungen an Räume und Ausstattung
Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung
Händedesinfektion und Hautdesinfektion – praktische Durchführung
Hygienische Durchführung von invasiven Maßnahmen
Umgang mit Nadelstichverletzungen
Tätigkeitenspezifische Hygienemaßnahmen z.B. Einsatz von Blutegeln, Unterspritzungen
Hinweise auf Klienten mit besonderen Risiken wie z.B. Diabetiker, Personen mit eingeschränktem Immunsystem, Schwangere - Aufbereitung und Lagerung von Instrumenten // Dauer: 5,0 h
Einteilung in Einweg- und Mehrweginstrumente
Risikobewertung der Instrumente
Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
Korrektes Vorgehen bei Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
Angewandte Sterilisationsverfahren
Umgang mit Verpackungsmaterialien und korrekte Verpackungsformen
Anforderung an die Lagerung von Sterilgut - Reinigung und Desinfektion // Dauer: 2,0 h
Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Inventar und Wäsche
Desinfektionsmittelkunde - Korrektes Entsorgen von kontaminierten und verletzungsgefährdenden Materialien // Dauer: 1,0 h
Sachgerechte Abfallentsorgung nach Vorgaben der örtlichen Entsorger - praktische Umsetzung infektionshygienischer Maßnahmen // Dauer: 8,0 h
Infektionshygieneverordnung – Bundesland Hessen
Gemäß der Infektionsverordnung vom 18. März 2003. Änderung der Infektionshygieneverordnung vom 22. Oktober 2008 und 13. November 2008. Mit dem Erlass vom 24. März 2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 08. Dezember 2017 (GVBI. S. 1054) hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen:
§1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung
– der Podologie
– der med. Fußpflege
– der Micropigmentierung
– des Tätowierens
– des Ohrlochstechens und
– die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing)
§1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik verpflichtet.
§ 2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung mit dem Unterrichtsfach „Hygiene“ erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.
Stundenumfang, Unterrichtsinhalte und Erfolgskontrolle sind in diesem Erlass geregelt.
Personen, die den Berufsgruppen gem. §1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit, mit Instrumentenaufbereitung den Spezialkurs mit 40 Stunden, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen.
Rechtlicher Hintergrund
Polologen und Podologinnen, med. Fußpfleger/Innen, Personen im Bereich Microblading und Permanent Make-up oder Tätowierer/Innen werden durch die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage der Infektionshygieneverordnungen der Länder überwacht. Hierbei werden bzgl. der Instrumentenaufbereitung die nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten geltenden Regelungen herangezogen.
Der vorliegende Lehrgang – Sachkundenachweis Hygiene 2 über 40 Stunden – vermittelt die zur Instrumentenaufbereitung nötige Sachkunde und berücksichtigt die spezielle Arbeitssituation in der Podologie, der med. Fußpflege, der Micropigmentierung oder beim Tätowieren.
Hygiene Sachkundelehrgang – Spezialkurs über 30/40 Stunden
Der Spezialkurs „Sachkunde Hygiene – Aufbereitung von Medizinprodukten“ vermittelt in 30 Std. (2 Tage) + 16 Stunden Eigenstudium, wichtige Kenntnisse für Podologen und med. Fußpfleger/innen, Piercer oder Tätowierer und Microblading und Permanent Make-up Artists, also Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren). Für diese Personen ist neben der Erlangung der Grundkenntnisse das intensive Erlernen von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen in Theorie und Praxis erforderlich, um sie bei der Aufbereitung von Instrumenten auch anwenden zu können.
Lehrplan und Stundenverteilung
Der Lehrplan und die Stundenverteilung für den „Sachkundenachweis – Hygiene 2“ entsprechen den Vorgaben des Mustercurriculums des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und gliedern sich in 7 Punkte – Stand 01. Januar 2019:
- Grundlagenwissen Hygiene und Mikrobiologie // Dauer: 10,0 h
- Wichtige Grundlagen und Normen // Dauer: 2,05 h
- Grundlagenwissen Hygienemanagement // Dauer: 12,0 h
- Aufbereitung und Lagerung von Instrumenten // Dauer: 5,0 h
- Reinigung und Desinfektion // Dauer: 2,0 h
- Korrektes Entsorgen von kontaminierten und verletzungsgefährdenden Materialien // Dauer: 1,0 h
- praktische Umsetzung infektionshygienischer Maßnahmen // Dauer: 8,0 h
Sachkenntnis gemäß §4 MPBetreibV:
-
- Hygiene und Mikrobiologie
- Rechtliche Grundlagen
Hessische Infektionshygieneverordnung, IfSG
TRBA 250, Biostoffverordnung
MPG und MPBetreibV
RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene bei der
Aufbereitung von Medizinprodukten - Hygienemanagement
Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
Anforderungen an Räume und Ausstattung
Anforderungen an Tätigkeiten und Instrumente
Anforderung an persönliche Schutzausrüstung
Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten - Reinigung und Desinfektion
Oberflächen, Inventar, Wäsche
Desinfektionsmittelkunde - Instrumentenaufbereitung
Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
Risikobewertung
Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
Verpackung, Verpackungsmaterialien
Sterilisation
Lagerung - Entsorgung
Kontaminiertes Material, verletzungsgefährdende Materialien
Zielgruppe – Sachkundenachweis Hygiene 2 über 30/40 Stunden
- Tätowierer
- Piercer und Ohrlochstecker
- Micropigmentierer (Permanent Make-up & Microblading)
- med. Fußpfleger/innen
- Podologen und Podologinnen
- Arzthelfer/innen
- med. Fachpersonal
Prüfung & Zertifikat
Der Sachkundenachweis Hygiene 2 über 40 Stunden gem. der Hessischen Infektionshygieneverordnung schließt mit einer schriftlichen Kenntnisprüfung ab. Die Teilnehmer/Innen erhalten mit dem Nachweis der erworbenen Sachkunde (bestandene Prüfung) ein Zertifikat, das den Auflagen und Anforderungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration entspricht und die Inhalte des Mustercurriculums beinhaltet.
Kosten:
€ 530,00
Dauer:
2 Tage / 20 Stunden + 16 Stunden Eigenstudium (Home Office), 09:00 – 18:00 Uhr
Gültigkeitsbereich
Der Sachkundenachweis gemäß der Infektionshygieneverordnung zur Aufbereitung von Medizinprodukten ist für das Bundesland Hessen gültig. Podologinnen und Podologen, med. Fußpflegerinnen und med. Fußpfleger, Fußpflegerinnen und Fußpfleger sowie Kosmetikerinnen und Kosmetiker aus Gießen und den Regionen Mittelhessen, Nordhessen, Südhessen und dem Rhein Main Gebiet sowie aus den Regionen Rüdesheim, Eltville, Wiesbaden, Bad Homburg, Frankfurt, Rüsselsheim, Groß-Gerau, Darmstadt, Dieburg, Erbach, Weiterstadt, Viernheim, Bensheim, Babenhausen, Dietzenbach, Hanau, Offenbach, Gelnhausen, Bad Soden, Schlüchtern und der Wetterau mit den Gemeinden Büdingen, Friedberg, Ober-Mörlen, Bad Nauheim, Butzbach und Usingen, Marburg, Biedenkopf, Grünberg, Laubach, Lich, Wetzlar, Herborn und Limburg oder Alsfeld, Bad Hersfeld, Fulda, Künzel, Hünfeld, Bad Hersfeld, Kirchheim, Homberg, Melsungen, Eschwege, Kaufungen, Vellmar, Hofgeismar, Fritzlar, Korbach oder Kassel können in der Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer am Sachkundenachweis in der Infektionshygiene teilnehmen.