Diabetikerlehrgang – Diabetes mellitus
Die Definition der Zuckerkrankheit
Der Begriff Diabetes mellitus kommt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie honigsüßer Durchfluss. Der Sammelbegriff Diabetes mellitus steht für verschiedene Störungen des Stoffwechsels, deren Leitbefund eine Überzuckerung des Blutes (Hyperglykämie) ist.
TYP 1 Diabetes und TYP 2 Diabetes
Beim Krankheitsbild unterscheidet man zwei wesentliche Formen des Diabetes: TYP 1 Diabetes und TYP 2 Diabetes. Letzter tritt bei nahezu 90 % der Erkrankungen auf.
Die TYP 1 Diabetes beginnt meist schon in der Kindheit- oder Jugendalter. Ursache ist in der Regel ein Mangel an dem körpereigenen Hormon Insulin. In Folge steigt der Blutzuckerspiegel und die jungen Patienten müssen Insulin spritzen. Diabetes äußert sich bei Kindern und Erwachsenen oft durch starken Harndrang und ständigen Durst.
Das Risiko einer TYP 2 Diabetes erhöht sich durch ungesunde Ernährung, Übergewicht und mangelnde Bewegung. Der ungesunde Lebenswandel führt dazu, dass sich zu viel Glukose im Blut befindet. Neben regelmäßiger Bewegung und einer gesunden Ernährung helfen spezielle Medikamente den Blutzucker in den Griff zu bekommen.
Der Diabetiker als Patient
Diabetiker leiden oft an Durchblutungsstörungen der Beine und Füße. Dadurch ist die Anfälligkeit für Infektionen viel größer und die Wundheilung verzögert. In dem Seminar werden die Besonderheiten bei Diabetes mellitus aufgezeigt. Wichtig für das Tätigkeitsfeld der Fußpflege ist die genaue Kenntnis des Krankheitsbildes, um den Patienten bestmöglich – auch gerade im Hinblick auf eine Prä-Diabetes – beraten zu können.
Der Diabetikerlehrgang ist in der med. Fußpflegeausbildung und in der med. Fachfußpflegeausbildung inbegriffen.
Das Behandeln der Risikogruppe „Diabetes mellitus“ in der Praxis
Die Behandlung dieser Risikogruppe ist den Fußpflegern in vielen Landkreisen (Gesundheitsämtern) untersagt. Auch dürfen Podologen Diabetes mellitus Patienten nur nach Anweisung eines Arztes behandeln.
In einigen Landkreisen/Bundesländer ist es nach Rücksprache mit den jeweiligen Gesundheitsämter auch Fußpflegern mit entsprechender Zusatzqualifikation (wie dem Diabetiker-Lehrgang) gestattet, Patienten mit einer bestimmten Form der Diabetes zu behandeln. Die regelmäßig durchgeführte Fußpflegebehandlung ist eine nachgewiesene Diabetes Prophylaxe.